Instrumentalunterricht
beim Wachtberger Jugendorchester e.V.
Im Rahmen der Nachwuchsförderung bietet das Wachtberger Jugendorchester Instrumentalunterricht für Geige, Bratsche, Violoncello und Kontrabass an.
Wird Unterricht in einem anderen Instrument gewünscht, ist das WJO bei der Suche nach einem geeigneten Instrumentallehrer gerne behilflich.
Ziel des Unterrichts ist die spätere Mitwirkung zunächst im Ensemble "Auftakt", später im Streicherensemble "Intermezzo" und im Wachtberger Jugendorchester.
Der Instrumentalunterricht wird von ausgebildeten, erfahrenen Lehrer*innen erteilt und findet nachmittags in den Räumen der Hans-Dietrich-Genscher-Schule in Wachtberg-Berkum statt.
Organisation des Instrumentalunterrichts, Informationen & Anmeldeunterlagen:
Direkter Kontakt zu unseren Instrumentallehrer*innen:
Annette Breuninger (Geige)
Telefon 01 71 - 3 87 14 73
Lucas Brunnert (Geige)
Telefon 01 63 - 4 87 50 14
Ulrich Gögel (Geige, Bratsche)
Telefon 01 72 - 5 63 87 85
Ulrich Roterberg (Cello)
Telefon 022 24 - 96 00 641
Kontrabass: Bei Interesse bitte an Barbara Müller-Hansen wenden (Tel.-Nr. siehe oben).
Großzügige Spenden der VR-Bank Bonn und anderer Institutionen und Einzelpersonen ermöglichen uns, den Instrumentalunterricht im ersten Unterrichtsjahr subventioniert und auch in den folgenden Jahren zu günstigen Konditionen anzubieten.
Einzelunzerricht
30 min/Woche
45 min/Woche
Subventioniert*
60,00 €/Monat (720 €/Jahr)
85,50 €/Monat (1026 €/Jahr)
Regulär
69 €/Monat (828 €/Jahr)
99 €/Monat (1.188 €/Jahr)
In Zweiergruppen
45 min/Woche
Subventioniert*
45,00 €/Monat (540 €/Jahr)
pro Schüler*in
Regulär
52,50 €/Monat (630 €/Jahr)
pro Schüler*in
* Die subventionierten Gebühren können nur für eine begrenzte Anzahl von Schüler*innen gewährt werden und sind zunächst auf ein Jahr befristet. Ist der jährliche Förderetat ausgeschöpft, gelten für neu angemeldete Schüler*innen die regulären (nicht subventionierten) Unterrichtsgebühren. Bestehende Verträge bleiben weiterhin gültig.
Mitgliedsbeitrag
Neben den oben genannten Unterrichtsgebühren fällt der Beitrag für die passive Mitgliedschaft im Wachtberger Jugendorchester e.V. an. Dieser beträgt derzeit 30 € pro Jahr.
Erste Schnupperstunde
Eine kostenlose Schnupperstunde soll helfen auszuloten, ob die "Chemie" zwischen Schüler*in und Lehrer*in stimmt. Die Kontaktdaten der Instrumentallehrer finden Sie
weiter unten auf dieser Seite.
Vier Probestunden
Nach der Schnupperstunde wird mit dem Verein Wachtberger Jugendorchester e.V. ein Unterrichtsvertrag abgeschlossen. Die ersten vier Wochen gelten als Probezeit,
während der beide Parteien ohne Angabe von Gründen oder Einhaltung von Fristen den Vertrag kündigen können.
Bonus
Tritt ein*e Instrumentalschüler*in in unser Erstes Ensemble "Auftakt", das Streicherensemble "Intermezzo" oder in das Jugendorchester ein, wird sie/er dort für ein
halbes Jahr beitragsfrei gestellt.
(Der Beitrag im Jugendorchester und im Vororchester beträgt derzeit 14 € / Monat)
Ermäßigungen
In Fällen von besonderer Bedürftigkeit oder für den Fall, dass mehrere Kinder einer Familie beim Wachtberger Jugendorchester ein Instrument erlernen, können
Ermäßigungen** beantragt werden.
Hinweis: Gegebenenfalls können auch Mittel aus dem Bildungspaket des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beansprucht werden!
In begrenztem Umfang kann das Wachtberger Jugendorchester Instrumente
(Geigen in verschiedenen Größen, Bratsche, Oboe, Klarinette, Horn und
Posaune) für den Anfängerunterricht vermieten. Ein eigenes Instrument muss also erst dann angeschafft werden wenn sich abzeichnet, dass der Unterricht auf Dauer fortgesetzt
wird.
Der Mietzins wird für Vereinsmitglieder und Instrumentalschüler in den ersten 24 Monaten des Mietzeitraums ermäßigt.
Er beträgt:
- für Geigen, Bratschen und Blechblasinstrumenten 10 €/Monat
- für Celli 14 €/Monat
- für Holzblasinstrumente 16 €/Monat
- für Kontrabässe 20 €/Monat.
Für Instrumente, die nicht aus dem Bestand des WJO e.V. gemietet werden können, kann auf Antrag** die Leihgebühr eines Fremdanbieters subventioniert werden.
** Ermäßigungen können gewährt werden, wenn
a) eine Bedürftigkeit plausibel nachgewiesen werden kann,
b) eine Empfehlung des Instrumentallehrers vorliegt und
c) dem Verein ausreichend Fördermittel zur Verfügung stehen.
Gleiches gilt für Geschwisterermäßigungen. Ein Rechtsanspruch auf Ermäßigungen besteht nicht.